Gemischte Abfälle zur Verwertung / Gewerbeabfälle
In jedem Gewerbebetrieb fallen Abfälle an, die nicht mehr weiter getrennt und als gesonderte Reststoffe entsorgt werden können. Solche Gewerbeabfälle zur Verwertung (AzV) bestehen in der Regel aus einem Gemisch von Folien, Pappe, Papier, Holz, Metallen, Verpackungen etc. . Gefährliche Abfälle, wie z.B. Altholz aus dem Außenbereich, Farben und Lacke, zählen nicht hierzu. Diese Stoffe müssen einer speziellen Abfallentsorgung zugeführt werden.
Was darf rein:
Holz- und Textilverbunde
Kunststoffteile und Gemische
Holzreste
Textilabfälle
Kunststofffaserabfälle
verschmutzte Folien
verschmutzte Kartonagen und Verpackungen
beschichtetes Papier
Papierhandtücher und Servietten
Tapetenreste
Staubsaugerbeutel